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Altersvorsorgedepot 2027 im Vergleich: AVD, Riester, ETF-Depot, Fondsrente, Rürup – BIE-INSURE Versicherungsmakler Bielefeld
AVD-Reform verkündet · neue Förderung ab 01. Januar 2027

Das neue
Altersvorsorgedepot
2027

Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge wird ab 2027 neu aufgestellt. Berechnen Sie Ihre mögliche Zulage, vergleichen Sie Vor- und Nachteile und prüfen Sie, wie das neue Altersvorsorgedepot zu Ihrer Vorsorgestrategie passt.

540 € Grundzulage/Jahr
300 € pro Kind
100% ETF erlaubt
Förderkreis deutlich erweitert
Neu: geplante Frühstartrente · 10 € monatlich vom Bund für Kinder vom 6. bis 18. Lebensjahr. Kabinettsentwurf vom 12.08.2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft. Details ansehen ↓
540 €
Max. Grundzulage/Jahr
300 €
Kinderzulage/Kind
1 %
Max. Kosten gesetzlich
2027
Start 01.01.
Neue Förderung ab 2027
Beitragsproportionale Zulagen · renditeorientierte Depots · erweiterter Förderkreis
🏆 Versicherungsmakler Martin R. Goltz, Bielefeld
🔒 §34d GewO · IHK Ostwestfalen · Reg.-Nr. D-FZEM-7B718-53
🤝 Beratung kostenlos & unverbindlich
📋 Objektiver Marktvergleich · mehrere Anbieter prüfen
Hintergrund

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die geförderte private Altersvorsorge ab 2027 erweitert: Neben Garantieprodukten sind künftig auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich. Die Zulagen werden beitragsproportional berechnet.

📈
Renditeorientiertes Depot möglich
Das Altersvorsorgedepot kann ohne verpflichtende Beitragsgarantie geführt werden. Zulässig sind die gesetzlich in einer Positivliste vorgesehenen Vermögensgegenstände.
Mehr Kapitalmarktchancen
💶
Bis zu 540 € Grundzulage
Für unmittelbar Förderberechtigte sind bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr bis zu 540 € Grundzulage möglich. Zusätzlich können bis zu 300 € Kinderzulage je Kind hinzukommen.
Beitragsproportional
🏭
Förderkreis wird erweitert
Neu einbezogen werden grundsätzlich unter anderem Selbstständige mit bestimmten gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Voraussetzungen prüfen
💰
Standarddepot: Kosten gedeckelt
Bei Standardprodukt-Verträgen ist die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % begrenzt. Bei anderen Produktvarianten gelten die jeweiligen Vertragskosten.
Kosten vergleichen
🔄
Wechsel & Auszahlung flexibler
Ein Anbieterwechsel ist im neuen System möglich; ab fünf Jahren muss der abgebende Anbieter ihn kostenfrei ermöglichen. Zu Beginn der Auszahlungsphase sind bis zu 30 % Teilkapital förderunschädlich möglich.
Regeln beachten
🌱
Keine laufende Ertragsbesteuerung
Wertsteigerungen und Erträge im zertifizierten Altersvorsorgevertrag werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.
Nachgelagerte Besteuerung
Staatliche Unterstützung

So funktioniert die Förderung

Die Förderstruktur ist gestaffelt und belohnt jeden eingezahlten Euro. Je nach Lebenssituation sind Förderquoten von über 100 % möglich.

1
Grundzulage Stufe 1
50 % auf erste 360 € = 180 €
Ab Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr (10 €/Monat)
2
Grundzulage Stufe 2
25 % auf weitere 1.440 € = 360 €
Zusammen max. 540 € Grundzulage bei 1.800 €/Jahr Eigenbeitrag
3
Kinderzulage
Bei 300 € Eigenbeitrag: bis zu 300 € je Kind
Für jeden selbst eingezahlten Euro bis 300 € kann je zulageberechtigtem Kind 1 € Kinderzulage hinzukommen. Bei 25 €/Monat ist die Kinderzulage damit vollständig ausgeschöpft.
4
Maximale Einzahlung
Bis 6.840 € pro Jahr einzahlbar
Davon werden bis zu 1.800 € Eigenbeitrag für die Grundzulage berücksichtigt. Beiträge darüber erhöhen die Grundzulage nicht weiter.
+
Berufseinsteigerbonus & Günstigerprüfung
200 € einmalig bei Vorliegen der Voraussetzungen
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Bonus erhalten. Zusätzlich prüft das Finanzamt einen möglichen Steuervorteil über den Zulageanspruch hinaus.
Beispiel: unmittelbar förderberechtigter Elternteil · 2 Kinder · 150 €/Monat
2.940 €
Eigenbeitrag + Zulagen im 1. Beitragsjahr
Eigenbeitrag1.800 €
Grundzulage+ 540 €
Kinderzulage (2 Kinder)+ 600 €
Zulagen / Eigenbeitrag63,3 %
🧮 Meine Förderung berechnen →
Wichtig: Die geplante Frühstartrente ist eine eigene Förderung für das Kind und wird nicht zur Kinderzulage im Altersvorsorgevertrag eines Elternteils addiert. Deshalb wird sie im obigen Erwachsenen-Beispiel bewusst nicht mitgerechnet.

Ebenfalls beachten: Für mittelbar zulageberechtigte Ehe- oder Lebenspartner gelten abweichende Regeln. Unter anderem ist eine eigene Mindestsparleistung von 120 € jährlich erforderlich; die Grundzulage ist für diese Personengruppe auf maximal 175 € begrenzt.
AVD-Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026; neue Fördersystematik ab 01.01.2027. BMF-FAQ zur Reform.

Ist das AVD die richtige Wahl für Sie?

Ob und wie das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot zu Ihrer persönlichen Situation passt, hängt von Förderberechtigung, bestehenden Verträgen, Anlagehorizont, Kosten und gewünschter Flexibilität ab. Wir ordnen die Möglichkeiten transparent und objektiv mit Ihnen ein.

Regierungsentwurf · Kabinettsbeschluss 12.08.2026

Frühstartrente: 10 € monatlich für Kinder

Die Frühstartrente soll Kindern früh einen kapitalgedeckten Start in die private Altersvorsorge ermöglichen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen; das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Aktueller Stand: Geplanter Start ist der 01.01.2027 für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend zum 01.01.2026 berücksichtigt werden. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich Details noch ändern.
🎁
10 € pro Monat vom Bund
Für anspruchsberechtigte Kinder soll der Bund vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 € in die Altersvorsorge einzahlen.
120 € pro Jahr
👧
Anspruch ab Jahrgang 2020
Voraussetzung ist nach dem Entwurf insbesondere ein erster Wohnsitz des Kindes im Inland. Die Förderung startet schrittweise mit den vorgesehenen Jahrgängen.
Voraussetzungen beachten
🏦
Zertifiziertes Standarddepot
Für die individuelle Förderung ist ein auf den Namen des Kindes lautender zertifizierter Standarddepot-Vertrag vorgesehen. Ein bestehendes normales Kinder- oder Juniordepot genügt dafür nicht.
Ab 01.01.2027 abschließbar
➕
Keine Eigenbeiträge erforderlich
Die 10-€-Förderung soll unabhängig von freiwilligen Eigenbeiträgen gezahlt werden. Private Zuzahlungen von Eltern, Großeltern oder Dritten sind bis insgesamt 6.840 € pro Jahr möglich.
Freiwillig aufstocken
🔁
Förderung geht nicht verloren
Wird kein individueller Vertrag eröffnet, sollen die Fördermittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Bei einem späteren passenden Vertrag kann das Startkapital übertragen werden.
Kollektive Anlage vorgesehen
⏳
Für die Altersvorsorge gebunden
Nach dem 18. Geburtstag endet die monatliche Frühstartrentenförderung. Der Vertrag kann weiter bespart oder auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden; das Frühstartrentenvermögen ist grundsätzlich bis 65 gebunden.
Langfristiger Aufbau

Was können 10 € im Monat langfristig bewirken?

Unser aktualisierter AVD-Rechner ordnet die Frühstartrente separat ein und zeigt Modellwerte. Anschließend können Sie mit dem Anlagesparplaner Ihre eigene Altersvorsorgelücke und den rechnerisch erforderlichen Monatsbeitrag ermitteln.

Offizielle Quellen: BMF – FAQ zur Frühstartrente · Stand der Frühstartrenten-Informationen: 14.08.2026.
Produktvergleich

AVD vs. Riester vs. ETF-Depot vs. Fondsrente vs. Rürup

Der Rechner zeigt die Zahlen – doch welche Kombination für Ihre Situation optimal ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wir analysieren das gemeinsam mit Ihnen.

Merkmal AVD 2027 ⭐ Riester-Rente ETF-Depot privat Fondsgebundene Rentenversicherung Rürup (Basis-Rente/Fonds)
Grundzulage/JahrBis 540 € bei unmittelbarer FörderberechtigungBis 175 € nach bisherigem RechtKeine ZulageKeine direkte ZulageKeine Zulage; steuerlicher Sonderausgabenabzug
Kinderzulage/KindBis 300 € je Kind, beitragsproportional185–300 € je nach Geburtsjahr nach bisherigem RechtKeineKeine direkte ZulageKeine
AnlageRenditeorientiertes Depot ohne Garantie möglich; gesetzliche PositivlisteGarantieorientierte AltproduktweltBreite freie Wertpapierauswahl im Rahmen des DepotangebotsFondsauswahl tarifabhängigFondsauswahl tarifabhängig
GarantieAVD ohne Garantie möglich; Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % möglichBei Altverträgen produktabhängig innerhalb bisheriger VorgabenKeine GarantieTarifabhängigTarifabhängig; gesetzliche Basisrenten-Vorgaben
KostenStandarddepot: max. 1 % Effektivkosten; sonst produktabhängigVertragsabhängigDepot-/Fondskosten abhängig von Anbieter und AnlageTarif- und fondabhängigTarif- und fondabhängig
Besteuerung AnsparphaseKeine laufende Besteuerung von Wertsteigerungen/Erträgen im VertragKeine laufende Besteuerung im geförderten VertragKapitalerträge grundsätzlich nach geltendem Kapitalertragsteuerrecht; Freibeträge/Teilfreistellungen beachtenUmschichtungen im Versicherungsmantel grundsätzlich ohne laufende AbgeltungsteuerKeine laufende Besteuerung innerhalb des Vertrags
Besteuerung AuszahlungGeförderte Leistungen grundsätzlich nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStGNachgelagert nach den für den Vertrag geltenden RegelnVeräußerungsgewinne/Erträge nach KapitalertragsteuerrechtJe nach Auszahlungsform und Voraussetzungen unterschiedlichLeibrente nachgelagert; Besteuerungsanteil nach geltendem Recht
Steuerliche FörderungZulagen + mögliche zusätzliche Steuerermäßigung durch GünstigerprüfungBisherige Zulagen + Günstigerprüfung bei BestandsschutzKeine besondere AltersvorsorgeförderungKeine direkte staatliche Zulage2026: Rahmen für Altersvorsorgeaufwendungen bis 30.826 € / 61.652 € bei Zusammenveranlagung; bereits berücksichtigte Basisbeiträge mindern den freien Spielraum
SelbstständigeFörderkreis ab 2027 erweitert; gesetzliche Voraussetzungen prüfenNur bei eigener/abgeleiteter Förderberechtigung nach bisherigem RechtJaJaJa; häufig relevant, aber Eignung individuell prüfen
Hinterbliebene / ErbfallVermögen grundsätzlich vererbbar; Förderung ist im Erbfall grundsätzlich zurückzuzahlen, Ehegattenübertragung kann förderunschädlich möglich seinVertrags- und Förderregeln beachtenDepotvermögen grundsätzlich vererbbar; kein zusätzlicher Versicherungs-TodesfallschutzHinterbliebenenschutz je nach Tarif gestaltbarAnsprüche grundsätzlich nicht vererbbar; Hinterbliebenenleistungen nur im gesetzlich/tariflich zulässigen Rahmen
AuszahlungsphaseWahl zwischen lebenslanger Leibrente und Auszahlungsplan mindestens bis 85; bei Leibrente optional 10/20 Jahre RentengarantiezeitBestandsvertrag und vereinbarte Auszahlungsform maßgeblichFreie Entnahmen aus dem DepotJe nach Tarif Kapital, Teilkapital und/oder lebenslange Rente möglichLebenslange Leibrente; kein freies Kapitalwahlrecht
Teilkapital / ZugriffBis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich; vorher grundsätzlich gebunden, Ausnahmen z. B. EigenheimförderungNach bisherigem Recht/VertragGrundsätzlich frei verfügbarTarifabhängige Entnahmen möglichKapital grundsätzlich gebunden; keine freie Kapitalauszahlung
AnbieterwechselMöglich; ab 5 Jahren beim abgebenden Anbieter kostenfrei, annehmender Anbieter max. 150 € VerwaltungspauschaleWechsel möglich, aber Kosten und Bestandsschutz prüfenDepotübertrag grundsätzlich möglich; Konditionen beachtenTarifabhängigKein generelles gesetzliches Wechselrecht; Vertragsbedingungen prüfen
EinordnungHohe Zulagen möglich, dafür langfristige Bindung und KapitalmarktrisikoBestandsschutz kann wertvoll sein; Wechsel individuell vergleichenHohe Flexibilität ohne direkte ZulagenförderungFlexible Gestaltung und lebenslange Rentenoption; Kosten/Tarif entscheidendSteuerlich geförderte Basisversorgung mit starker Kapitalbindung
💡 Fondsgebundene Rentenversicherung – Ihre Stärken auf einen Blick:
🛡️ Todesfallschutz: Im Todesfall erhalten Hinterbliebene das angesparte Kapital oder die Rente wird weiter ausgezahlt – automatisch abgesichert.
⏳ Rentengarantiezeit bis 30 Jahre: Verstirbt der Versicherungsnehmer kurz nach Rentenbeginn, zahlt die Versicherung die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an Hinterbliebene weiter.
🔁 Lebenslange Rente: Je nach Tarif kann eine lebenslange Leibrente gewählt werden. Beim AVD besteht ebenfalls die Wahl zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis 85 läuft.
🎯 Freie Wahl bei Auszahlung: Sie entscheiden individuell: vollständige Kapitalentnahme, Teilauszahlung oder lebenslange Rente – auch Kombinationen sind möglich.
📥 Flexible Entnahmen: Je nach Tarif sind Teilentnahmen bereits während der Ansparphase möglich – mehr Zugriff auf Ihr Kapital als beim AVD.
📈 Freie Fondswahl: Breites Fondsuniversum, individuelle Anlagestrategie, steuerfreie Umschichtungen innerhalb des Versicherungsmantels.
Hinweis: Welche Lösung oder Kombination zu Ihrer Situation passt, hängt von Zielen, Förderberechtigung, Steuerlage, Kosten, Anlagehorizont und gewünschter Verfügbarkeit ab. → Persönliche Beratung anfragen
Rürup (Basis-Rente/Fonds) – Ihre Stärken im Überblick
Steuerlicher Rahmen 2026: Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung können bis zu 30.826 €/Jahr bei Einzelveranlagung bzw. 61.652 €/Jahr bei Zusammenveranlagung berücksichtigt werden. Bereits einbezogene Beiträge, z. B. zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu Versorgungswerken, mindern den noch verfügbaren Spielraum.
Für Selbstständige häufig relevant: Eine Basisrente kann insbesondere bei langfristigem Vorsorgebedarf und entsprechendem steuerlichem Spielraum interessant sein. Die starke Kapitalbindung sollte dabei ausdrücklich berücksichtigt werden.
Freie Fondswahl: Fondsgebundene Rürup-Tarife erlauben ETF-Investments mit steuerfreien Umschichtungen innerhalb des Versicherungsmantels.
Lebenslange Leibrente: Rürup zahlt lebenslang – egal wie alt Sie werden. Kein Kapital auf Abruf, dafür maximale Sicherheit im Alter.
Kein Kapitalzugriff: Achtung: Kapitalentnahme ist nicht möglich. Die Rürup-Rente zahlt ausschließlich als monatliche Rente – konservativ, aber planungssicher.
Kombination mit AVD möglich: Bei eigener AVD-Förderberechtigung können Basisrente und AVD nebeneinander genutzt werden. Ob diese Kombination sinnvoll ist, sollte anhand der individuellen Steuer- und Vorsorgesituation geprüft werden.
Häufige Fragen

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag? ▾
Für Riester-Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden oder noch werden, gilt Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Alternativ ist ein Wechsel in die neue Fördersystematik bzw. in einen Neuvertrag möglich; dabei sind Kosten, Garantien und der Verlust des Bestandsschutzes für die Entscheidung zu berücksichtigen.
Lohnt sich das AVD auch ohne Kinder? ▾
Auch ohne Kinder kann das AVD durch die beitragsproportionale Grundzulage und die nicht laufende Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen interessant sein. Dem stehen die langfristige Bindung, Produktkosten und Kapitalmarktrisiken gegenüber. Ein Vergleich mit einem freien Depot und bestehenden Verträgen ist deshalb sinnvoll.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung? ▾
Bei einer schädlichen Verwendung sind die darauf entfallenden Zulagen und gegebenenfalls festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen. Im Todesfall ist das Altersvorsorgevermögen grundsätzlich vererbbar; die Förderung ist regelmäßig zurückzuzahlen. Eine Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne diese Abzüge erfolgen.
Welche ETFs und Fonds sind erlaubt? ▾
Für Altersvorsorgedepots legt das Gesetz eine abschließende Positivliste zulässiger Vermögensgegenstände fest. Welche konkreten ETFs, Fonds oder sonstigen Anlagen angeboten werden, hängt vom zertifizierten Produkt und Anbieter ab. Ein freies Wertpapierdepot ist nicht an diese Altersvorsorge-Produktvorgaben gebunden.
Wie wird das AVD im Rentenalter besteuert? ▾
Die steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase hängt davon ab, in welchem Umfang Beiträge und Zulagen steuerlich gefördert wurden. Geförderte Leistungen werden grundsätzlich nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert besteuert; für nicht geförderte Anteile gelten abweichende Regeln. Der Rechner stellt deshalb keine individuelle Steuerberechnung dar.
Darf ich den Anbieter wechseln? ▾
Ein Wechsel innerhalb des neuen Systems ist möglich. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der annehmende Anbieter darf bis zu 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Ein Wechsel kann Auswirkungen auf Produktkonditionen haben.
Lohnt sich das AVD auch für Selbstständige? ▾
Ab 2027 wird der unmittelbar förderberechtigte Personenkreis erweitert. Dazu gehören grundsätzlich selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, wenn eine Steuererklärung abgegeben wurde. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar förderberechtigt sein.

Für Selbstständige kann zusätzlich eine Basisrente relevant sein. Der steuerliche Höchstrahmen für Altersvorsorgeaufwendungen beträgt 2026 30.826 € bei Einzelveranlagung bzw. 61.652 € bei Zusammenveranlagung; bereits berücksichtigte Beiträge zur Basisversorgung reduzieren den tatsächlich noch verfügbaren Spielraum. Ob AVD, Basisrente oder eine Kombination passt, hängt von der individuellen Situation ab.
Was ist bei der Frühstartrente bereits beschlossen? ▾
Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen. Geplant sind 10 € monatlich vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Start ist zum 01.01.2027 mit den Jahrgängen 2020 und 2021 vorgesehen; für 2020 soll rückwirkend ab 01.01.2026 gefördert werden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher können sich Details noch ändern.
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Als zugelassener Versicherungsmakler beraten wir Sie persönlich, transparent und auf Basis eines objektiven Marktvergleichs. Wir sind an kein Versicherungsunternehmen gebunden und prüfen je nach Bedarf mehrere Anbieter und Lösungswege.

Beim Altersvorsorgedepot ist die richtige Strategie entscheidend: Welcher Anbieter passt zu Ihnen? Wie kombinieren Sie das AVD mit bestehenden Verträgen? Lohnt sich der Wechsel von Riester? Das klären wir gemeinsam.

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