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AVD ab 01.01.2027 · Frühstartrente: Regierungsentwurf 12.08.2026

Altersvorsorgedepot 2027

Berechnen Sie die neue AVD-Zulage ab 2027 und informieren Sie sich über die geplante Frühstartrente. Transparent, verständlich und mit klarer Trennung zwischen geltendem Reformstand und laufendem Gesetzgebungsverfahren.

bis 540 € Grundzulage/Jahr
300 € pro Kind/Jahr
Fonds & ETFs ohne Pflichtgarantie möglich
max. 1% Effektivkosten im Standarddepot
Selbstständige Förderkreis erweitert
🧮 AVD-Rechner
🌱 Frühstartrente
📋 Gesetzliche Daten
⚖️ Vor- & Nachteile
👥 Zielgruppen
⚖️ Vergleich: Alternativen
👤
Ihre persönlichen Daten
Für den einmaligen Berufseinsteigerbonus zählt das Alter zu Beginn des Beitragsjahres.
150 €
Max. Grundzulage ab 150 €/Mon. · Max. einzahlbar: 570 €/Mon. · Kinderzulage kann bereits ab 25 €/Mon. voll ausgeschöpft werden.
Für die Kinderzulage müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich ist insbesondere, dass für das Kind im jeweiligen Beitragsjahr für mindestens einen Monat Kindergeld festgesetzt wird und die Kinderzulage diesem Vertrag zugeordnet ist.
Angestellt
Beamter/in
Selbstständig
Ab 2027 wird der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten u. a. auf bestimmte Selbstständige/Freiberufler mit begünstigten Einkünften und abgegebener Steuererklärung erweitert. Bei unmittelbarer Zulageberechtigung richtet sich die hier berechnete Zulagenhöhe nach dem Eigenbeitrag; die Statusauswahl dient daher nur der Einordnung.
Die Zulagenberechtigung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der Rechner berechnet die Förderhöhe unter der Annahme, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine individuelle Günstigerprüfung erfolgt ausschließlich durch das Finanzamt. Hinweis: Der Rechner ist auf unmittelbar Zulageberechtigte ausgelegt; für mittelbar berechtigte Ehe-/Lebenspartner gelten abweichende Regeln (u. a. max. 175 € Grundzulage).

6%
Frei wählbare Modellannahme – tatsächliche Wertentwicklungen sind nicht garantiert.
0.5%
Beim gesetzlichen Standarddepot sind die Effektivkosten auf max. 1,0 % begrenzt. Andere zertifizierte Produkte können abweichende Kosten haben.
💬
Persönliche Beratung

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AVD-Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026) · neue Fördersystematik ab 01.01.2027. Die Zulagenberechnung folgt der veröffentlichten BMF-Systematik; Rendite- und Vermögenswerte sind Modellrechnungen.
💶
Staatliche Förderung pro Jahr
Grundzulage Stufe 1 (50 % auf erste 360 €)180 €
Grundzulage Stufe 2 (25 % auf weitere 1.440 €)360 €
Kinderzulage (100 % auf bis zu 300 € Eigenbeitrag · je Kind)0 €
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig, unter 25)0 €
Gesamtzulage (1. Beitragsjahr)540 €
Förderquote
30%
Zulage / tatsächlicher Eigenbeitrag
Geförderter Eigenbeitrag
–
max. 1.800 € pro Jahr
Ins Depot (1. Jahr gesamt)
–
Eigenbeitrag + Zulage
davon Staat
–
📈
Modellierte Vermögensentwicklung bis 65
Modelliertes Vertragsvermögen
–
Laufzeit: –
Summe Eigenbeiträge
–
ohne Zulagen und Wertentwicklung
Davon modellierte Zulagen + Wertentwicklung
–
vor Besteuerung in der Auszahlungsphase
Eigenbeiträge
Staatl. Zulagen
Wertentwicklung
Modellrechnung mit gleichbleibendem Eigenbeitrag, Grundzulage, Rendite und Kosten. Kinderzulagen werden für jedes Kind bis einschließlich des von Ihnen eingetragenen voraussichtlichen letzten Kindergeldjahres berücksichtigt. Ohne Eingabe eines Endjahres wird die Kinderzulage vorsichtshalber nur für das erste Beitragsjahr angesetzt. Entscheidend ist der tatsächliche Kindergeldanspruch im jeweiligen Beitragsjahr; steuerliche Effekte in der Auszahlungsphase sind nicht eingerechnet.
🏦
Auszahlung – Beispiel ab 65
Einmalentnahme (30 %)
–
bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase
Beispiel-Auszahlplan (brutto)
–
Restkapital (70 %) bis Alter 85
🧾 Steuerhinweis: Leistungen aus geförderten Beiträgen (Eigenbeiträge bis 1.800 €/Jahr zuzüglich Zulagen) werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich nachgelagert besteuert. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen werden steuerlich gesondert behandelt; grundsätzlich kommt eine Ertragsanteilsbesteuerung in Betracht. In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgevertrag nicht laufend besteuert. Die oben gezeigte Auszahlung ist eine Brutto-Modellrechnung; eine individuelle Steuerberechnung erfolgt bewusst nicht.
⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Erstinformation. Er stellt keine Anlageberatung gemäß §1 KWG / WpHG dar und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie uns oder einen Steuerberater für Ihre persönliche Situation.

Frühstartrente – Modellrechnung

Regierungsentwurf vom 12.08.2026 · noch nicht endgültig beschlossen

Wichtig: Die Frühstartrente befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Nach dem Regierungsentwurf sollen anspruchsberechtigte Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 € erhalten. Start: 01.01.2027 mit den Jahrgängen 2020 und 2021; für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.
🌱
Daten für die Modellrechnung
Förderberechtigt nach dem Regierungsentwurf sind Jahrgänge ab 2020 bei erstem Wohnsitz im Inland.
Private Zuzahlungen sollen nach dem Regierungsentwurf bis 6.840 € pro Jahr möglich sein.
6%
0.5%
Für den Standarddepot-Vertrag sind im Regierungsentwurf max. 1,0 % Effektivkosten vorgesehen; bis zur Volljährigkeit sollen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
💶
Geplante staatliche Förderung
Staat pro Jahr
120 €
10 € pro Monat
Max. staatliche Einzahlung
1.440 €
12 Förderjahre von 6 bis 18
Programmstart des Jahrgangs
–
–
📈
Modellrechnung
Modelliertes Vermögen mit 18
–
Staat + private Zuzahlung + Wertentwicklung
Davon Staat
–
nominale staatliche Einzahlungen
Modellierter Wert mit 65
–
wenn ab 18 keine weiteren Beiträge erfolgen
Reine Modellrechnung unter der Annahme einer durchgehenden Anspruchsberechtigung. Für den Jahrgang 2020 wird die rückwirkende staatliche Förderung für 2026 berücksichtigt, private Zuzahlungen jedoch erst ab 2027. Ab 18 werden keine weiteren Beiträge unterstellt. Zuzahlungen Dritter (z. B. Eltern/Großeltern) sind nicht als deren Sonderausgaben abzugsfähig. Tatsächliche Wertentwicklung, Kosten, Förderbeginn und spätere Besteuerung können abweichen. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus.
🎯
Und was bedeutet das für Ihre eigene Altersvorsorge?

Die Frühstartrente ist ein Startkapital. Ihre persönliche Altersvorsorgelücke und den dafür erforderlichen Monatsbeitrag ermitteln Sie mit unserem Anlagesparplaner.

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Gesetzliche Grundlagen & Eckdaten

Bundestag 27.03.2026 · Bundesrat 08.05.2026 · In Kraft ab 01.01.2027

📜
Rechtlicher Rahmen
ParameterRegelungStatus
GesetzAltersvorsorgereformgesetz · BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026Verkündet
BundestagVerabschiedet 27. März 2026✓
BundesratZustimmung 8. Mai 2026✓
Start1. Januar 2027 – Anbieter dürfen AVD ab diesem Tag vertreiben01.01.2027
Bestands-RiesterVerträge vor 01.01.2027 genießen Bestandsschutz; Wechsel in die neue Förderung ist möglichBestandsschutz
ZertifizierungNachgelagerte Stichprobenkontrolle – kein Vorab-ZulassungsverfahrenVereinfacht
AnbieterBanken, Fondsgesellschaften, VersicherungsunternehmenAlle Typen
💶
Förderstruktur im Detail
FördertypBetrag / RegelungBedingung
Mindesteigenbeitrag120 € pro Jahr (10 €/Monat)Insbesondere Voraussetzung für die Grundzulage inkl. Berufseinsteigerbonus; weitere Fördervoraussetzungen beachten
Grundzulage Stufe 150 % auf Eigenbeiträge bis 360 €/Jahr → max. 180 €Mindestens 120 € Eigenbeitrag/Jahr
Grundzulage Stufe 225 % auf Beiträge 361–1.800 €/Jahr → max. 360 €Ab 361 €/Jahr
Max. Grundzulage540 € pro Jahr (3x höher als Riester!)Eigenbeitrag 1.800 €/Jahr
Kinderzulage100 % des Eigenbeitrags bis 300 € → max. 300 € je KindJe zulageberechtigtem Kind; derselbe Eigenbeitrag ist Bemessungsgrundlage je Kind
Berufseinsteiger-Bonus200 € einmaligZu Beginn des Beitragsjahres 25. Lebensjahr noch nicht vollendet; weitere Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein
FrühstartrenteRegierungsentwurf: 10 €/Monat vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. LebensjahrStart 01.01.2027 mit Jahrgängen 2020/2021; Jahrgang 2020 rückwirkend für 2026
SonderausgabenabzugBis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch können berücksichtigt werdenIndividuelle Günstigerprüfung durch das Finanzamt
Max. Einzahlung6.840 €/Jahr je AltersvorsorgevertragBeitragsproportionale Zulage nur bis 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr
📊
Anlageregelungen
AspektRegelung
AltersvorsorgedepotKapitalmarktanlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie; Fonds und ETFs können Bestandteil des zertifizierten Vertrags sein
StandarddepotBesonders einfaches AVD mit zwei vorab festgelegten Investmentvermögen (vorsichtigeres und chancenorientierteres Anlageprofil)
GarantieprodukteSeparate Produktkategorie mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie möglich
KostendeckelungMax. 1,0 % Effektivkosten beim Standarddepot; nicht pauschal für jedes AVD-Produkt
AnbieterwechselWechsel innerhalb des neuen Systems möglich; ab fünf Jahren nach Abschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen
Steuer AnsparphaseWertsteigerungen und Erträge im geförderten Altersvorsorgevertrag werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert
🏦
Auszahlung & Besteuerung
AspektRegelung
Früheste AuszahlungAb Renteneintritt, frühestens mit 65 Jahren
EinmalentnahmeBis zu 30 % des Kapitals zu Rentenbeginn möglich
AuszahlungsphaseWahl zwischen lebenslanger Leibrente oder befristetem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft
BesteuerungGeförderte Leistungen werden nachgelagert besteuert; bei ungeförderten Beitragsanteilen gelten abweichende Regeln
GKV/PVLeistungen aus privaten geförderten Altersvorsorgeverträgen sind bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich beitragsfrei
Schädliche VerwendungBei nicht förderunschädlicher Verwendung sind die darauf entfallenden Zulagen und ggf. festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen
Riester-ÜbertragungBestehendes Riester-Guthaben ins AVD übertragbar
ErbfallGrundsätzlich vererbbar; Förderung ist regelmäßig zurückzuzahlen. Steuerunschädliche Übertragung auf den Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners ist möglich
👥
Wer ist berechtigt?
PersonengruppeStatus ab 2027
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte✓ Berechtigt
Beamte, Richter, Berufssoldaten✓ Berechtigt
Selbstständige/Freiberufler mit begünstigten Einkünften (§ 15 bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) und abgegebener Steuererklärung✓ Neu einbezogen
Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung✓ Grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt
Mittelbar berechtigte Ehe-/Lebenspartner✓ Mit Sonderregeln
Minijobber✓ Wenn nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit
Weitere gesetzlich begünstigte PersonengruppenIndividuell prüfen
⚖️
Rechtlicher Rahmen & Haftungshinweis
ThemaRegelung / Hinweis
Gesetzliche Grundlage AVDAltersvorsorgereformgesetz · BGBl. 2026 I Nr. 156 · wesentliche neue Produkt- und Förderregeln ab 01.01.2027
FrühstartrenteRegierungsentwurf vom 12.08.2026 · Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Haftung AnbieterKein Kapitalschutz ohne Garantieoption – Verlustrisiko liegt beim Sparer
EinordnungDieser Rechner dient der allgemeinen Erstinformation und ersetzt keine individuelle Anlage-, Versicherungs- oder Steuerberatung
SteuerberatungKeine Steuerberatung – für individuelle Steueroptimierung Steuerberater konsultieren
GünstigerprüfungWird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung individuell durch das Finanzamt geprüft; der Rechner weist hierzu bewusst keinen pauschalen Betrag aus
Schädliche VerwendungRückzahlung der auf die schädlich verwendeten Beträge entfallenden Zulagen und ggf. festgestellten Steuerermäßigungen
ErbfallGrundsätzlich vererbbar; Besonderheiten gelten insbesondere für Ehepartnerübertragungen und Leibrenten
Datenschutz RechnerAlle Berechnungen erfolgen lokal im Browser – keine Datenübertragung an Dritte
AktualitätStand: 19.08.2026 · Frühstartrente noch nicht endgültig beschlossen

Vor- & Nachteile des Altersvorsorgedepots

Ehrliche Einschätzung – damit Sie die richtige Entscheidung treffen

✓ Vorteile
Grundzulage bis 540 €/Jahr bei entsprechendem Eigenbeitrag
Kapitalmarktanlage mit Fonds/ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich
Standarddepot: Effektivkosten gesetzlich auf max. 1 % begrenzt
Förderkreis wird auf weitere Selbstständige/Freiberufler und berufsständisch Versorgte erweitert
Während der Ansparphase keine laufende Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen; Besteuerung grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase
30 % Einmalentnahme zu Rentenbeginn möglich
Kinderzulage bis 300 €/Kind; volle Kinderzulage bereits bei 300 € Eigenbeitrag/Jahr möglich
Einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind
Anbieterwechsel wird erleichtert; ab fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen
Frühstartrente (Regierungsentwurf): 10 €/Monat vom 6. bis 18. Lebensjahr
Einfachere Förderlogik als bisheriges Riester-System
✗ Nachteile & Risiken
Gefördertes Kapital grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden; gesetzliche Ausnahmen (z. B. Eigenheimrenten-Förderung)
Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen im Rentenalter
Kein Kapitalschutz – Kursrückgänge möglich (bes. kurz vor Rente)
Kosten können höher sein als bei einem selbst verwalteten ETF-Depot; 1-%-Deckel gilt nur für das Standarddepot
Förderung endet bei 1.800 €/Jahr – höhere Beiträge ohne Zulagenbonus
Bestands-Riester kann im Einzelfall vorteilhafter sein – vor einem Wechsel vergleichen
Bei schädlicher Verwendung: Rückzahlung der darauf entfallenden Zulagen und ggf. festgestellten Steuerermäßigungen
Keine obligatorische Hinterbliebenenabsicherung
Bei kurzem Anlagehorizont ist das Marktrisiko besonders sorgfältig zu prüfen
🎯
Für wen lohnt es sich?
ZielgruppeFörderquoteEinordnung
2 Kinder, 100 €/Mon.82,5 %Hohe Zulagenquote
Berufseinsteiger unter 25, 25 €/Mon. (1. Jahr, ohne Kinder)116,7 %Einmaliger Bonus wirkt stark
Ohne Kinder, 25 €/Mon.50 %Hohe prozentuale Grundzulage
Ohne Kinder, 150 €/Mon.30 %Max. Grundzulage 540 €
Eigenbeitrag über 150 €/Mon.sinkende ZulagenquoteMehrbeitrag bleibt möglich
Bestehender Riester-VertragIndividuellAlt-/Neuförderung vergleichen
BIE-INSURE Hinweis: Ob die neue Förderung zu Ihrer Situation passt, hängt von Einkommen, Familie, bestehenden Verträgen, Anlagehorizont und Steuersituation ab. Wir beraten Sie persönlich, transparent und unverbindlich.

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Zielgruppen im Detail

Das AVD spielt seine Stärken je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich aus

🚀
Berufseinsteiger unter 25

Langer Anlagehorizont plus einmaliger Berufseinsteigerbonus können einen frühen Einstieg besonders interessant machen.

🎁
200 € Startbonus
Einmalig, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind
📈
40+ Jahre Zinseszins
Lange Laufzeiten verstärken den Zinseszinseffekt – die tatsächliche Entwicklung hängt von Rendite und Kosten ab
💡
BIE-Tipp
Kleine Eigenbeiträge werden prozentual besonders stark über die Grundzulage gefördert
👨‍👩‍👧‍👦
Familien mit Kindern

Familien können durch die beitragsproportionale Kinderzulage besonders hohe Förderquoten erreichen.

👶
300 €/Kind/Jahr
Bei 25 €/Mon. Eigenbeitrag kann die volle Kinderzulage von 300 € je Kind erreicht werden
🧮
Beispiel: 2 Kinder
300 € eigen + 2 Kinder → 150 € Grundzulage + bis zu 600 € Kinderzulage
⭐
Frühstartrente
Regierungsentwurf: 120 €/Jahr vom 6. bis 18. Lebensjahr
💼
Selbstständige

Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird ab 2027 auf weitere Selbstständige und Freiberufler erweitert.

🆕
Neu ab 2027
Begünstigte Einkünfte nach § 15 bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und abgegebene Steuererklärung erforderlich
💰
540 €/Jahr Zulage
Beitragsproportionale Grundzulage nach denselben Fördersätzen bei unmittelbarer Berechtigung
📉
Steuervorteil
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug wird im Rahmen der individuellen Günstigerprüfung ermittelt
📊
Kleine Eigenbeiträge

Die neue Förderung setzt bei kleinen Sparraten bewusst hohe prozentuale Anreize.

💶
50 % Grundzulage
Auf Eigenbeiträge bis 360 €/Jahr; Mindestbeitrag für die Grundzulage: 120 €/Jahr
👨‍👩‍👧
+ Kinderzulage
Je Kind bis 300 € zusätzlich, abhängig vom Eigenbeitrag
⚠️
Bestandsvertrag prüfen
Vor Wechsel eines bestehenden Riester-Vertrags alte und neue Förderung individuell vergleichen

AVD vs. Riester vs. ETF-Depot vs. Fondsrente vs. Rürup

Allgemeine Gegenüberstellung zentraler Merkmale – die individuelle Eignung hängt von Vertrag, Tarif, Steuersituation und persönlicher Zielsetzung ab.

Merkmal AVD 2027 NEU Riester-Rente ETF-Depot privat Fondsgebundene Rentenversicherung Rürup (Basis-Rente/Fonds)
Neuverträge / BestandNeue Produktwelt ab 01.01.2027Altförderung für Abschlüsse bis 31.12.2026; Altverträge danach mit BestandsschutzJederzeitJederzeitJederzeit
Staatl. Zulage/JahrBis 540 €175 €KeineKeineKeine Zulage; dafür Sonderausgabenabzug
Kinderzulage/Kind300 € (100 %)185–300 €KeineKeineKeine
Aktienquote / AnlageFonds/ETFs möglich, ohne GarantiepflichtBegrenzt (Garantiepflicht)Hohe Flexibilität innerhalb gesetzlicher/steuerlicher RegelnTarifabhängige FondsauswahlTarifabhängige Fonds-/ETF-Auswahl
BeitragsgarantieKeine verpflichtende Garantie100 % PflichtKeineTarifabhängigGesetzliche Basisrentenregeln; Produktgestaltung tarifabhängig
Kosten p.a.Standarddepot max. 1 % EffektivkostenTarif-/anbieterabhängigProdukt-/anbieterabhängigTarif-/anbieterabhängigTarif-/anbieterabhängig
Steuer AnsparphaseKeine laufende Besteuerung von Wertsteigerungen und ErträgenKeine laufende Besteuerung von Wertsteigerungen und ErträgenKapitalertragsteuer-System inkl. Teilfreistellung/VorabpauschaleKeine laufende Besteuerung im VersicherungsmantelKeine laufende Besteuerung im Versicherungsmantel
Steuer AuszahlungNachgelagert (pers. ESt-Satz)Nachgelagert (pers. ESt-Satz)Kapitalertragsteuer auf steuerpflichtige Erträge; Teilfreistellungen möglichSteuerliche Behandlung abhängig von Auszahlungsform und VertragsvoraussetzungenNachgelagerte Besteuerung der Basisrente
Staatliche Förderung✓ Zulagen + ggf. zusätzlicher Steuervorteil✓ Bisherige Riester-Zulagen bei BestandsschutzKeineKeine direkte Zulage✓ Sonderausgabenabzug bis zum jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbetrag
Selbstständige✓ Erweiterte Berechtigung ab 2027Nur bei unmittelbarer/mittelbarer Riester-Berechtigung✓ Ja✓ Möglich✓ Möglich; steuerliche Wirkung individuell
HinterbliebenenschutzAuszahlplan-Restvermögen vererbbar; bei Leibrente optional 10/20 Jahre RentengarantiezeitVertrags-/auszahlungsabhängig; Altregelungen beachtenDepotvermögen vererbbar; kein versicherungsförmiger TodesfallschutzTarifabhängig vereinbarbarNicht frei vererbbar; Hinterbliebenenleistung nur im gesetzlichen/tariflichen Rahmen
RentengarantiezeitBei Leibrente optional 10/20 Jahre; Auszahlplan-Restvermögen vererbbarJe nach Vertrag/AnbieterNicht relevant – privates Depot, keine VersicherungsrenteTarifabhängigTarifabhängig möglich
RentenzahlungLebenslange Leibrente oder Auszahlplan mind. bis 85Lebenslange LeibrenteKein automatischer RentenbezugTarifabhängig lebenslange Rente möglichLebenslange Leibrente gesetzlich vorgesehen
Flexibilität & EntnahmenBis 30 % Einmalentnahme; Rest Leibrente oder AuszahlplanSehr eingeschränktJederzeit vollständig frei verfügbarTarifabhängige OptionenKeine Kapitalentnahme – ausschließlich Rente
KapitalbindungGrundsätzlich bis Auszahlungsphase (65–70), gesetzliche Ausnahmen möglichBis RenteneintrittJederzeit frei verfügbarBis Vertragsende (flexibler Rentenbeginn wählbar)Vollständig gebunden bis Rentenbeginn
AnbieterwechselWechsel möglich; ab 5 Jahren abgebender Anbieter kostenfreiWechsel möglich; Kosten und Förderfolgen prüfenDepotübertrag grundsätzlich möglich; Kosten/Steuern beachtenVertrags- und steuerabhängigVertrags- und steuerabhängig
MarktrisikoJa – keine PflichtgarantieAnlagerisiko durch Garantie begrenzt, Kosten-/Inflationsrisiko bleibtJaJa (je nach Fondsauswahl)Ja (je nach Fondsauswahl)
GesamturteilBeitragsproportionale Förderung ab 2027Bestandsschutz für AltverträgeHohe Verfügbarkeit, keine direkte ZulageVersicherungslösung mit tarifabhängigen OptionenSteuerlich geförderte Basisvorsorge mit starker Kapitalbindung
💡 Fondsgebundene Rentenversicherung – Ihre Stärken im Überblick:
🛡️ Todesfallschutz: Todesfallleistungen können tarifabhängig vereinbart werden.
⏳ Rentengarantiezeit: Je nach Tarif kann eine Garantiezeit für Hinterbliebene vereinbart werden.
🔁 Lebenslange Rente: Eine lebenslange Rentenzahlung kann vertraglich vereinbart werden; auch beim AVD ist alternativ eine Leibrente möglich.
🎯 Freie Wahl: Auszahlungsoptionen sind tarifabhängig; möglich sind je nach Vertrag Kapital-, Teilkapital- oder Rentenlösungen.
📥 Flexible Entnahmen: Teilentnahmen können je nach Tarif während der Ansparphase möglich sein.
📈 Freie Fondswahl: Fondsauswahl und Umschichtungsmöglichkeiten sind tarifabhängig; Erträge innerhalb des Versicherungsmantels werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert.
Hinweis: Ob und wie das Altersvorsorgedepot für Ihre individuelle Situation attraktiv ist oder sein kann – ob allein, in Kombination mit einer Fondsrente oder einem anderen Produkt – analysieren wir gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen Termin. → Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Rürup (Basis-Rente/Fonds) – Ihre Stärken im Überblick
Steuerlicher Vorteil Ansparphase: Beiträge können bis zum jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbetrag als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden; die konkrete Steuerwirkung hängt von der persönlichen Situation ab.
Für Selbstständige relevant: Die Basisrente kann insbesondere für Selbstständige und Freiberufler eine steuerlich geförderte Vorsorgeform sein; die individuelle Eignung ist zu prüfen.
Freie Fondswahl: Fondsgebundene Basisrenten können je nach Tarif Fonds und ETFs vorsehen; Umschichtungen innerhalb des Vertrags lösen grundsätzlich keine laufende Kapitalertragsteuer aus.
Lebenslange Leibrente: Die Basisrente muss als lebenslange Leibrente ausgestaltet sein; ein freier Kapitalzugriff ist gesetzlich ausgeschlossen.
Kein Kapitalzugriff: Achtung: Kapitalentnahme ist nicht möglich. Die Rürup-Rente zahlt ausschließlich als monatliche Rente – gesetzlich stark gebunden.
Kombination mit AVD möglich: Selbstständige können Rürup + AVD kombinieren: steuerliche Basisvorsorge und beitragsproportionale AVD-Zulage können – bei jeweiliger Berechtigung – nebeneinander bestehen.

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Unser Team erklärt Ihnen, welche Strategie für Ihre Situation optimal ist – kostenlos & unverbindlich. Spindelstr. 42, 33604 Bielefeld.